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Steuer - Spartipp für Privatpersonen

Die Steuervergünstigung für alle Privatpersonen bei Renovierungen oder Modernisierungen:


Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen, bis zu 1.200 Euro, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG)

 

Dabei ist es egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Den Steuerabzug können Sie sogar dann beanspruchen, wenn sie noch nicht in der Wohnung / dem Haus gewohnt haben, sie aber anschließend selbst nutzen.

 

Wir erstellen Ihnen eine formal korrekte Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Finanzbehörde.